Kommunalwahl NRW 2025

Am 14. September findet die Kommunalwahl 2025 statt. Ist das wichtig? Die Bedeutung einer Bundestagswahl ist fast allen klar. Für Landtagswahlen gilt das meistens auch noch. Aber Kommunalwahlen? Wen oder was wählen wir da eigentlich?

Bei der Kommunalwahl habt Ihr drei Stimmen: Ihr wählt den Stadtrat, die Bezirksvertretung und die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister.

Und was machen die?

Der Stadtrat

Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und trifft wichtige Entscheidungen über die kommunale Politik und Verwaltung. Der Rat entscheidet über den städtischen Haushalt, Investitionen in öffentliche Projekte wie Schulen, Straßen und Sportanlagen, die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und er kontrolliert der Stadtverwaltung. Die Mitglieder des Stadtrats werden in geheimer Wahl gewählt und arbeiten ehrenamtlich in regelmäßigen Sitzungen zusammen.

Konkrete Aufgaben des Stadtrats:

  • Budget und Finanzen: Der Stadtrat entscheidet über die Verwendung der städtischen Mittel. 
  • Investitionen: Er entscheidet über den Bau und die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Sportplätzen und Museen. 
  • Infrastruktur: Die Erschließung neuer Wohngebiete oder der Bau neuer Straßen sind ebenfalls Entscheidungen des Stadtrats. 
  • Bebauungspläne: Der Stadtrat legt fest, wo und wie gebaut werden darf. 
  • Soziales: Auch Themen wie die Kinder- und Jugendfürsorge gehören zu den Aufgaben des Stadtrats. 
  • Kontrolle: Der Stadtrat überwacht die Stadtverwaltung und stellt sicher, dass seine Beschlüsse umgesetzt werden. 

Die Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten, „deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht“. Dazu gehören:

  • Ausstattung öffentlicher Einrichtungen wie Sportplätze, Friedhöfe und Bibliotheken. Auch Straßensanierungen oder der Bau von Radwegen gehören dazu.
  • Denkmalschutz, Pflege des Ortsbilds und Grünpflege
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen
  • Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege, Pflege von Städtepartnerschaften

Damit die Bezirksvertretungen diese Aufgaben wahrnehmen können, erhalten die Bezirksvertretungen einen Teil des städtischen Etats, über den sie frei verfügen können. Die Bezirksvertretungen können zudem dem Rat Vorschläge machen und Anregungen geben. Und sie haben ein Anhörungsrecht im Rat bei allen Belangen des Bezirks.

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister

Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister ist Leiter*in der gesamten Stadtverwaltung, vertritt die Stadt nach außen, hat den Vorsitz im Rat und leitet die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte/r der städtischen Angestellten und bereitet die Beschlüsse der Ratsgremien vor, überwacht sie und sorgt für deren Ausführung.

Hauptaufgaben im Überblick:

  • Leitung der Verwaltung: Dienstvorgesetzte/r für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und beaufsichtigt den gesamten Geschäftsgang. 
  • Vertretung der Stadt: Repräsentiert die Stadt nach außen, z. B. bei Eröffnungsfeiern oder Ehrungen, und unterschreibt Verträge für die Stadt. 
  • Vorsitz im Rat: Führt den Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss und hat dort ein Stimmrecht. 
  • Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen: Bereitet die Beschlüsse des Rates vor und sorgt für deren Umsetzung. 
  • Ansprechpartner für Bürger: Bürgerinnen und Bürger können sich bei Problemen an die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister wenden. 

Wann ist die Wahl?

Am Sonntag, 14. September von 8 bis 18 Uhr. Eine eventuelle Stichwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters findet zwei Wochen später statt, am 28.9. von 8 bis 18 Uhr.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens 16 Tagen in der Gemeinde wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Also macht gerne von Eurem demokratischen Recht Gebrauch und geht wählen.

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