Die Rheinische Post berichtet in ihrem Artikel vom 28.02.2015 über den über die gesperrte Anrather Straße zu erreichenden Hofladen der Familie Sehrbrock. Auf Grund eines früheren Artikels kam es zu Irritationen über die aufgestellten Schilder „Zufahrt zum Hofladen frei“, da einem Anwohner dieser Hofladen wohl nicht bekannt war. Zur Klarstellung: Die Zufahrt zum Hofladen der Familie Sehrbrock – Holterhöfe 8 – ist über die Anrather Straße erlaubt. Text: D.Nelsen