Krefelder können Beschwerde gegen Bahnlärm einlegen

20150528Die Rheinische Post berichtet in Ihrem Artikel vom 28.05.2015 über die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes zur Meldung von Lärmbelästigungen von Bürgern, die an Haupteisenbahnstrecken wohnen. Eine Beteiligung kann im Internet auf dieser Online-Plattform bis zum 30.06.2015 noch erfolgen. Parallel dazu hatte uns Herr Kühr ebenfalls – wie viele Forstwalder weiss er um die hohe, vor allem durch den Güterverkehr, verursachte Lärmbelästigung im Forstwald – auf diese Möglichkeit hingewiesen. Seiner Aufforderung zur hohen Beteiligung an dieser Aktion durch die im Forstwald lebenden Bürger können wir uns nur anschliessen.

Text: D.Nelsen

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